Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“ genannt) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Maximilian Michael Prinz von Anhalt e.K., Geschäftsführer Prof. Maximilian Michael Prinz von Anhalt, (Fitnessfabrik Dieburg, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Nieder-Roden, Eppertshausen) und deren Mitglied.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Online: Bei einem Online-Vertragsabschluss über die Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Vor Anklicken der Schaltfläche werden dem Mitglied noch einmal sämtliche eingegeben Daten angezeigt und die Möglichkeit gegeben, Änderungen vorzunehmen. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch eine Bestätigungsmail.
Maximilian Michael Prinz von Anhalt e.K. speichert den Vertragstext und stellt sowohl die Vertragsdokumente als auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen und eine Bestätigung per E-Mail zu.
Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches bei Vertragsabschluss hingewiesen wird.
Das Mitglied erhält bei seinem ersten Studiobesuch einen gültigen Mitgliedsausweis.
2. Im Studio: Bei Vertragsabschluss im Studio kommt der Vertrag durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande. (Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht)
§ 3 Mitgliedsbeiträge
1. Der Mitgliedsbeitrag wird je nach abgeschlossenen Vertragsmodell im Voraus fällig, erstmals ab dem laut Mitgliedsvertrag ersten Buchungstag.
Beispiel: Bei einem Vertragsmodell mit 14 -tägiger Zahlung wird der Beitrag am ersten Buchungstag für den Leistungszeitraum der darauffolgenden 14 Tage fällig.
Der Beitrag für einen anteiligen Leistungszeitraum, bspw. zum Ende der Laufzeit, kann mit dem Mitgliedsbeitrag der vorherigen Fälligkeit ebenfalls fällig gestellt werden.
2. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
3. Sämtliche Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
§ 4 Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder auf den Namen eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
§ 5 Mitgliedsausweis und Änderung vertragsrelevanter Daten
1. Der Zutritt zu dem im Mitgliedsvetrag genannten Club, kann nur mit dem nach Vertragsschluss ausgestellten Mitgliedsausweis erfolgen. Ohne Mitnahme des Mitgliedsausweises ist der Zutritt in den Club nicht möglich.
2. Das Mitglied ist verpflichtet für die sichere Verwahrung des Mitgliedsausweises zu sorgen. Einen Verlust des Mitgliedsausweises hat das Mitglied unverzüglich in einem Club zu melden.
Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Mitgliedsausweises ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist. Die Mitgliedschaft, und damit auch der Mitgliedsausweis ist persönlich und daher nicht übertragbar. Für den Fall der schuldhaften Weitergabe verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 200,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadensersatzansprüche angerechnet wird.
§ 6 Haftung
Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.